Rubrik: FAQ20.11.03 ![]() Das Internet wird immer mehr mit grafischen Inhalten gestaltet. Ob dies nun reine Grafiken, Texte oder Fotos sind, spielt für den Schutz keine Rolle. Grundsätzlich ist dazu zu sagen: Alles, was man nicht selbst erstellt oder fotografiert hat, unterliegt dem Urheber- und Copyrightrecht. Und dies darf nicht verletzt werden. Wenn man nun etwas verwenden möchte, dass man irgendwo gefunden hat, sollte man unbedingt die Genehmigung des Rechteinhabers einholen, und zwar schriftlich, nur so ist man dann auf der sicheren Seite. Grundsätzlich muss keine extra Kennzeichnung erfolgen, die etwas über den Schutz aussagt, da dies ja im Gesetz verankert ist. Das Zeichen © dient nur als zusätzlicher Hinweis über das Copyrightrecht mit dem Erstellungsdatum und dem Namen des Inhabers. Nun glauben viele, dass das Zeichen ® ebenso als Copyrightschutz gilt. Dem ist nicht so. Dieses Zeichen bedeutet "eingetragenes Warenzeichen" und dahinter verbirgt sich ein viel größerer Schutz. Dieser Schutz muss auch beim Patentamt kostenpflichtig angemeldet werden. Hier gibt das Patentamt die jeweiligen Auskünfte. Aber warum gibt es eigentlich diese Schutzrechte? Nun, jeder Grafiker, Fotograf, Texter oder auch Programmierer lebt ja von seiner Arbeit. Und diese Arbeit, sprich das geistige oder künstlerische Eigentum muss ebenso geschützt sein, wie jedes andere Gut, denn sonst wird demjenigen die Lebensgrundlage geraubt. Was bedeutet dies nun für die Praxis? Also bitte: immer die Schutzrechte beachten, dann kann nicht viel passieren. Diese Seite wurde bereits 4.551 mal aufgerufen. |
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