vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
NEU! sevCoolbar 3.0 - Professionelle Toolbars im modernen Design!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: EventHandler für DataGrid gesucht... 
Autor: DerLord
Datum: 07.12.05 17:32

Natürlich wäre das der einfachste Weg, nur müßte ich dann 1. sehr viel umändern, da ich in diesem Fall nicht mit DataBindung arbeite; könnte man natürlich, wenn es sonst gar keine möglichkeit gibt, darauf umsteigen. Und 2. wie würde das funktionieren? Es soll/darf sonst nichts direkt editierbar sein, lediglich dieser Wert!! Alle anderen Änderungen würden dann ja mit übernommen werden, oder gibt es eine Möglichkeit das Editieren der anderen Zellen oder spaltenweise zu unterbinden??? Der Eigenschaft "ReadOnly" kann ja nichts übergeben werden...

Würde ich mich dann zur Not mit abfinden, aber am liebsten wäre mir ein passender Handler...
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
EventHandler für DataGrid gesucht...1.021DerLord07.12.05 16:24
Re: EventHandler für DataGrid gesucht...525ModeratorDaveS07.12.05 17:20
Re: EventHandler für DataGrid gesucht...550DerLord07.12.05 17:32
Re: EventHandler für DataGrid gesucht...539ModeratorDaveS07.12.05 17:50
Re: EventHandler für DataGrid gesucht...555DerLord07.12.05 18:02

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel