vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
TOP-Angebot: 17 bzw. 24 Entwickler-Vollversionen zum unschlagbaren Preis!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2024
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Fortgeschrittene
Re: Bilder überblenden 
Autor: Manfred X
Datum: 23.05.20 21:18

Hallo!

Dein Code scheint weder die Größe noch die Seitenverhältnisse
der beiden Bilder zu beachten, von weiteren Bild-Eigenschaften
ganz abgesehen (BytePerPixel etc.).
Wieso benutzt Du keine Using-Blöcke?
In der Routine btnFade_Click wird "g" (Graphics) nicht freigegeben (Dispose).
Das Graphics-Objekt kann über weitere Eigenschaften eingerichtet werden:
z.b. Interpolationmode oder Smoothingmode.
Zeichne nicht in Pictureboxen, sondern in Bitmap-Objekten und weise sie
den Controls zu.

Beitrag wurde zuletzt am 23.05.20 um 21:19:29 editiert.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Bilder überblenden1.158Dikn22.05.20 12:35
Re: Bilder überblenden587Manfred X23.05.20 21:18
Re: Bilder überblenden516Dikn24.05.20 07:48
Bilder überblenden - Beispiel517Manfred X24.05.20 10:09
Re: Bilder überblenden - Beispiel490Dikn26.05.20 09:26
Re: Bilder überblenden - Beispiel512Manfred X26.05.20 10:19
Re: Bilder überblenden667Dikn28.05.20 10:17
Re: Bilder überblenden648Kuno6028.05.20 14:05
Re: Bilder überblenden520Dikn29.05.20 08:23

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2024 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel