vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Allgemeine Diskussionen
Re: SOFTWAREPATENTE 
Autor: Marcus W
Datum: 17.09.03 06:43

Das ist grundsätzlich richtig.

Die andere Seite sieht so aus (Beispiel CorelDRAW):
Corel hat mit Computserve den Deal, daß die Nutzer von CorelDRAW (und Photopaint) lizenzfrei GIF-Dateien erstellen dürfen, da die Lizenz dafür zusammen mit CorelDRAW erworben wird.

Soll heißen:
Entwickler-Software sollte auch gleichzeitg die Lizenz haben, die enthaltenen Komponenten uneingeschränkt nutzen zu dürfen. (Kommt aber auf den Lizenz-Geber an. s. obiges Beispiel.) Ich glaube kaum, daß MS die Nutzung von Progress Bars, Tabbed Dialogs etc. einschränken wird.

Ich möchte damit das Problem nicht herunterspielen, da es viele kleine Entwickler betrifft, die damit auch ihren Lebensunterhalt verdienen.

Gruß
Marcus

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
SOFTWAREPATENTE856Tobiwan16.09.03 14:27
Re: SOFTWAREPATENTE450TheTimoo17.09.03 00:43
Re: SOFTWAREPATENTE433Marcus W17.09.03 06:43
Re: SOFTWAREPATENTE424TheTimoo17.09.03 09:15
Re: SOFTWAREPATENTE383Tobiwan18.09.03 14:13
Re: SOFTWAREPATENTE453TheTimoo20.09.03 03:34

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel