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Allgemeine Diskussionen
Re: Weitergabe von Progs mittels 
Autor: Alexander
Datum: 13.02.05 19:53

Hallo,

genau in dem Lizenzvertrag steht das doch auch drin, was man darf. Ich habe mal den genauen Abschnitt kopiert:

Zitat:


3. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN WEITERVERTRIEB; LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN.

3.1 Allgemeines.
Das SOFTWAREPRODUKT kann bis zu drei Kategorien weitervertreibbaren Codes enthalten. Beim Weitervertrieb solchen Codes müssen die folgenden Bestimmungen eingehalten werden.

3.1.1. Weitervertreibbarer Code - Standard.
Wenn Sie dazu berechtigt sind und vorhaben, Mustercode, Weitervertreibbaren Code und Weitervertreibbaren Code zur beschränkten Verwendung (zusammengefasst die "Weitervertreibbaren Dateien") wie in Abschnitt 2 beschrieben weiterzuvertreiben, stimmen Sie folgendem zu: (a) Sie vertreiben die weitervertreibbaren Dateien in Objektcodeform einzig und allein in Verbindung mit und als Teil eines Softwareanwendungsprodukts, das von Ihnen mit Hilfe des diesem EULA beiliegenden Produkts entwickelt wurde und dem SOFTWAREPRODUKT entscheidende und primäre Funktionalität hinzufügt ("Lizenziertes Produkt"); [...]

Sie erklären sich damit einverstanden, dass sich Microsoft alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte vorbehält. Sie erklären sich außerdem damit einverstanden, keinen weiteren Vertrieb der weitervertreibbaren Dateien durch Ihre Endbenutzer/innen zuzulassen, mit den folgenden Ausnahmen: (1) Sie dürfen Ihren Distributoren den weiteren Vertrieb der Weitervertreibbaren Dateien an Ihre Endbenutzer/innen gestatten, wenn Ihre Distributoren die Weitervertreibbaren Dateien nur in Verbindung mit und als Teil des Lizenzierten Produkts weitervertreiben und Sie und Ihre Distributoren alle anderen Bestimmungen dieses EULAs einhalten und (2) in der in Abschnitt 3.1.2 beschriebenen Weise.

3.1.2 Weitervertreibbarer Code - erweiterte Verwendung.
Visual Basic, Visual C++, Visual J++ und Visual Studio. Wenn dieses EULA einem der im Titel dieses Unterabschnitts genannten Microsoft-Produkte beiliegt, dürfen Sie unter Einhaltung von Abschnitt 3.1.1 Ihren Endbenutzer/innen gestatten, die Objektcodeform bestimmter Teile des SOFTWAREPRODUKTS (wie in REDIST.TXT als "Weitervertreibbarer Code zur erweiterten Verwendung" aufgelistet) einzig und allein in Verbindung mit und als Teil eines Lizenzierten Produkts und/oder einer Webseite, die dem Weitervertreibbaren Code zur erweiterten Verwendung entscheidende und primäre Funktionalität hinzufügt, herzustellen und weiterzuvertreiben. (ANMERKUNG: Die vorstehende Lizenzeinräumung gilt nicht für die Dateien Dbgrid.ocx und Graph32.ocx). Sie dürfen die vorstehenden Rechte unter den folgenden Voraussetzungen ausüben:
(a) Sie halten auch Abschnitt 3.1.1 ein, und
(b) Ihre Endbenutzer/innen stimmen Folgendem zu: (a) Sie vertreiben den Weitervertreibbaren Code zur erweiterten Verwendung im Objektcode einzig und allein in Verbindung mit und als Teil eines Softwareanwendungsprodukts, das von ihnen entwickelt wurde und dem Weitervertreibbaren Code zur erweiterten Verwendung entscheidende und primäre Funktionalität hinzufügt; (b) Sie verwenden weder den Namen, noch das Logo oder die Marken von Microsoft, um die Endbenutzeranwendung zu vermarkten; (c) Sie nehmen einen gültigen Urheberrechtsvermerk in die Endbenutzeranwendung auf; (d) Sie stellen Microsoft frei und entschädigen und schützen Microsoft von und vor allen Ansprüchen oder Rechtsstreitigkeiten, inklusive Anwaltsgebühren, zu denen es aufgrund der Verwendung oder dem Vertrieb der Endbenutzeranwendung kommt; (e) Sie gestatten keinen weiteren Vertrieb des Weitervertreibbaren Codes zur erweiterten Verwendung durch die Endbenutzer/innen der Endbenutzeranwendung.
[...]



Etwas lang, aber da steht alles drin. Ichs kann nur nicht agen, ob das bei deiner EULA auch so drin steht. Da müsstest du ggf. nochmal nachsehen.


Alexander
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