vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

VB.NET - Ein- und Umsteiger
Re: Instance über verschiedene Formulare 
Autor: keco
Datum: 08.02.08 08:37

Prinzipiell ist es nie falsch mehrere Formulare zu verwenden. Du musst dir nur vorher überlegen, wie du das umsetzen willst. Um Daten in mehreren Formularen zu verwenden, kannst du Properties verwenden.

Zum Beispiel hast du auf dem ersten Formular eine Textbox und willst diesen Inhalt im zweiten Formular auswerten, dann kannst du das wie folgt machen:
' Code in Form 1
 
Public Class Form1
    Public ReadOnly Property GetString() As String
        Get
            Return TextBox1.Text
        End Get
    End Property
End Class
 
' Code in Form 2
 
Public Class Form2
    Private Sub Form2_Load(ByVal sender As System.Object, ByVal e As _
      System.EventArgs) Handles MyBase.Load
        MsgBox(Form1.GetString)
    End Sub
End Class
Ansonsten hättest du noch die Möglichkeit dieses Object im Konstruktor von Form2 zu übergeben.

MfG
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Instance über verschiedene Formulare782thobu00807.02.08 22:36
Re: Instance über verschiedene Formulare452keco08.02.08 08:37

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel