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Projekte und Betatester (VB und VB.NET)
Re: Haftungsschutz bei Software 
Autor: Franki
Datum: 13.02.11 04:52

Hallo,

Zitat:


Natürlich würde jeder, wenn er die Wahl hätte, gerne die
Haftung ausschließen. Wer würde das nicht!


Man sollte zuerst mal definieren was unter Haftung überhaupt zu verstehen ist. Bzw. welche Leistungen man zusichert und welche halt nicht. Eine Haftpflichtversicherung ist übrigens keine Möglichkeit zu sagen "Ich hafte für nix, wenn doch zahlt die ja".

Zitat:


Ich glaube jedoch kaum, dass man mal so eben die Haftung
ausschließen kann. Man kann es sicherlich in einen Disclaimer
schreiben.


Da eher weniger, wenn schon in den Kaufvertrag, Lizenzvertrag usw.

Zitat:


Ob dies jedoch ein Richter oder eine seiner
weiblichen Kolleginnen so sehen wird, ist eher fragwürdig,
oder?


Das kommt dann auf den jeweiligen Einzelfall an bzw. wie der Vertrag zustande gekommen ist usw.

Zitat:


Sicherlich spielen diesbezüglich Dinge wie
nachgewiesene Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit eine
Rolle.


Richtig, das aber auf beiden Seiten. Man könnte es auch z.B. als grob fahrlässig bezeichnen wenn der User vor der Installation einer Software oder einem Update usw. keine Datensicherung macht. Ok, wenn er das nicht macht, könnte man es auch MS anlasten, dass as mit den automatischen Wiederherstellungspunkten nicht funktioniert hat usw. usw.

Zitat:


Gänzlich unbeachtet wird sicherlich auch nicht der
Punkt sein, ob es Freeware oder aber eine kostenpflichtige
Software ist.


Warum sollte das deiner Meinung nach einen Unterschied machen?
Der Preis einer Ware hat rein gar nicht mit den juristischen Konsequenzen zu tun wenn es damit Probleme gibt. Oder meinst du wenn du eine Freeware verteilst die nachweislich Schaden anrichtet du keine Konsequenzen zu befürchten hättest?

Gruß,
Frank
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