vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Schützen Sie Ihre Software vor Software-Piraterie - mit sevLock 1.0 DLL!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbverlauf 
Autor: GhostRE
Datum: 08.07.08 14:17

Das es komplex ist, sicher. Aber Kosten-Nutzen läßt sich so einfach nicht abschätzen.
Ich habe es so gemacht und benutze dieses Steuerelement in mehreren Projekten. Für mich hat sich der Aufwand gelohnt und ich bin diese häßliche Win95 Optik losgeworden. Desweiteren kann man, wenn man schon dabei ist, ein paar BUGs der Combobox ausmerzen.
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbverla...898Oly08.07.08 00:43
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...514VBStein08.07.08 09:58
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...507GhostRE08.07.08 12:10
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...555VBStein08.07.08 14:04
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...494GhostRE08.07.08 14:17
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...456VBStein08.07.08 14:26
Re: ComboBox dem Hintergrundbild der Form oder eigenen Farbv...445Oly08.07.08 15:15

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel