vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
sevDataGrid - Gönnen Sie Ihrem SQL-Kommando diesen krönenden Abschluß!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Visual-Basic Einsteiger
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable? 
Autor: peter
Datum: 18.04.02 14:55

Danke Dieter.
Kannst du mir vielleicht auch sagen wie ich dann den Inhalt der Variable in eine neue Tabelle schreiben kann?
Hab da auch noch ein neues Problem bekommen. Dieses TextMatrix Ereignis hatte ich in einem Click Ereignis auf das MSFlexGrid ausgelöst. Das funktionierte auch wunderbar. Doch wenn ich nun von woanders aus dem Quellcod darauf zugreifen will kommt immer die Fehlermeldung "Index liegt außehalb des gültigen Bereichs". Hintergrund ist der, dass ich mehrere Tabellen haben und aus verschiedenen Tabellen nur einzelne Spalten auslesen lassen will.

Vielen Dank
MFG
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?39peter18.04.02 14:05
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?28peter18.04.02 14:12
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?299ModeratorDieter18.04.02 14:42
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?30peter18.04.02 14:55
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?368ModeratorDieter18.04.02 15:25
Re: MSFlexGrid.TextMatrix in Variable?26peter18.04.02 15:36

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel