vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Erstellen von dynamischen Kontextmen?s - wann immer Sie sie brauchen!  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Suche Visual-Basic Code
Re: PGP-Verschlüsselung 
Autor: Joerg
Datum: 25.07.05 12:32

Hallo CutterSlade

die DLL's exitieren ja schon (wenn du PGP downloadest) und brauchen nicht neu kompiliert werden. Es geht in diesem Fall nur noch darum, wie du die DLL's für deine Ziele in dein Programm einbinden kannst. Und da wird von PGP keine Unterstützung für VB angeboten. Für jemand der in C und VB programmieren kann, ist es wahrscheinlich keine größere Sache die Deklarationen etc. Vb- konform unzuschreiben.

________________________________________________________________
Joerg

Amicus certus in re incerta cernitur.
Marcus Tullius Cicero

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
PGP-Verschlüsselung2.245CutterSlade16.07.05 17:50
Re: PGP-Verschlüsselung1.017Joerg23.07.05 18:47
Re: PGP-Verschlüsselung982CutterSlade24.07.05 19:52
Re: PGP-Verschlüsselung875Joerg25.07.05 12:32
Re: PGP-Verschlüsselung817CutterSlade25.07.05 16:58
Re: PGP-Verschlüsselung837Joerg26.07.05 16:05
Re: PGP-Verschlüsselung775CutterSlade28.07.05 09:24
Re: PGP-Verschlüsselung869Joerg28.07.05 11:17
Re: PGP-Verschlüsselung774CutterSlade01.08.05 09:45

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel