vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Mails senden, abrufen und decodieren - ganz easy ;-)  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ? 
Autor: Cocky
Datum: 19.08.02 22:24

yo, ich denke mal ein einfacher 0 Pointer sollte es tun ... ich schätze, daß auf dieses Feld nur in bestimmten Funktionen zugegriffen wird und bei der Erklärung der selben Erwähnung findet. Die eigentliche Frage ist für mich ob es möglich ist in VB Pointer innerhalb einer eigenen Datenstruktur anzulegen- und/oder zu verwalten ... bzw. ob es Möglichkeiten der Umgehung o.ä. gibt *grübel*
Greetings
Cocky
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Zeiger an DLL Funktion übergeben ?69Cocky19.08.02 20:18
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.767unbekannt19.08.02 20:23
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?54Cocky19.08.02 20:39
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.727unbekannt19.08.02 20:47
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?68Cocky19.08.02 21:26
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.763unbekannt19.08.02 22:03
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?52Cocky19.08.02 22:24
Nachtrag ...53Cocky19.08.02 22:35
Re: Nachtrag ...1.755unbekannt19.08.02 22:43
Re: Nachtrag ...47Cocky19.08.02 22:53

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel