vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
Top-Preis! AP-Access-Tools-CD Volume 1  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Re: Nachtrag ... 
Autor: Cocky
Datum: 19.08.02 22:53

hmmm ... die Doku zu der DLL ist an und für sich wirklich nicht schlecht, aber sehr umfangreich. Wie gesagt, kannst Du die online anguggen unter .. http://winpcap.mirror.ethereal.com/docs/dll.htm ...
Der zweite Parameter ist ebenfalls eine Datenstruktur die nach dem selben Muster aufgebaut ist (beinhaltet Angaben über den Netzwerkadapter). Ich wollte die nicht auch noch explizit erläutern, weil es sich IMHO um das selbe Prinzip handelt.
Greetings Cocky
alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Zeiger an DLL Funktion übergeben ?70Cocky19.08.02 20:18
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.767unbekannt19.08.02 20:23
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?55Cocky19.08.02 20:39
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.728unbekannt19.08.02 20:47
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?69Cocky19.08.02 21:26
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?1.764unbekannt19.08.02 22:03
Re: Zeiger an DLL Funktion übergeben ?52Cocky19.08.02 22:24
Nachtrag ...54Cocky19.08.02 22:35
Re: Nachtrag ...1.755unbekannt19.08.02 22:43
Re: Nachtrag ...48Cocky19.08.02 22:53

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel