Viele kennen die Fehlerbehandlung On Error. Hier ein kleines Beispiel: Sub fehler1() ' Bei Fehler nach err_fehler1 verzweigen On Error Goto err_fehler1 x = 5 / 0 Exit Sub err_fehler1: Msgbox Err.Description End Sub Bei Division durch 0 erfolgt ein Fehler. Somit wird bei der Sprungmarke err_fehler1 fortgefahren. Vielleicht möchte man den Fehler ignorieren und normal mit dem Ablauf des Codes fortfahren. Dann müsste man On Error Resume Next erwenden: Sub fehler2() ' Fehler ignorieren On Error Resume Next x = 5 / 0 x = 1 / 2 MsgBox x End Sub Einige Programmteile möchte man aber nicht unter Fehlerbehandlung haben, so würde man es folgendermaßen implementieren: Sub fehler2() ' Fehler ignorieren On Error Resume Next x = 5 / 0 ' Fehlerbahendlung ausschalten! On Error Goto 0 x = 1 / 0 End Sub Die erste Division durch Null wird übersprungen (Resume Next), wohingegen die zweite Division durch Null zu einem Laufzeitfehler führt, da mit On Error Goto 0 die Fehlerbehandlung wieder ausgeschaltet wird. Dieser Tipp wurde bereits 93.570 mal aufgerufen.
Anzeige
![]() ![]() ![]() Ein absolutes Muss - Geballtes Wissen aus mehr als 8 Jahren vb@rchiv! - nahezu alle Tipps & Tricks und Workshops mit Beispielprojekten - Symbol-Galerie mit mehr als 3.200 Icons im modernen Look Weitere Infos - 4 Entwickler-Vollversionen (u.a. sevFTP für .NET), Online-Update-Funktion u.v.m. |
Neu! sevEingabe 3.0 ![]() Einfach stark! Ein einziges Eingabe-Control für alle benötigten Eingabetypen und -formate, inkl. Kalender-, Taschenrechner und Floskelfunktion, mehrspaltige ComboBox mit DB-Anbindung, ImageComboBox u.v.m. Tipp des Monats Access-Tools Vol.1 ![]() Über 400 MByte Inhalt Mehr als 250 Access-Beispiele, 25 Add-Ins und ActiveX-Komponenten, 16 VB-Projekt inkl. Source, mehr als 320 Tipps & Tricks für Access und VB |
||||||||||||||||
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein. |