vb@rchiv
VB Classic
VB.NET
ADO.NET
VBA
C#
SEPA-Dateien erstellen inkl. IBAN-, BLZ-/Kontonummernprüfung  
 vb@rchiv Quick-Search: Suche startenErweiterte Suche starten   Impressum  | Datenschutz  | vb@rchiv CD Vol.6  | Shop Copyright ©2000-2025
 
zurück

 Sie sind aktuell nicht angemeldet.Funktionen: Einloggen  |  Neu registrieren  |  Suchen

Fortgeschrittene Programmierung
Re: Sleep by DoEvents 
Autor: illuminator
Datum: 11.12.02 15:55

Hi,

ja das ist problematisch, aber du kannst folgendes tun

 
'Gibt die seit dem Systemstart vergange Zeit zurück
Public Declare Function GetTickCount Lib "kernel32.dll"() As Long
 
Public Function GibMir(eingabe) As Variant 
    Dim mTime As Long
    Do While Zustand = False 
        ' Nur alle 100 ms ein DoEvents
        If mTime - GetTickCount <= 0 Then
            mTime = GetTickCount + 100
            DoEvents 
        End If
    Loop 
    GibMir = eingabe + 1 
End Function
Aber warum kann denn nicht die Zustandänderung selbst den Funktionsaufruf machen? Möglicherweise kannst auch das Timer-Control benutzen. Was willst du denn machen?

Bye

illuminator
(Programmers don't die, they GOSUB without RETURN...)

alle Nachrichten anzeigenGesamtübersicht  |  Zum Thema  |  Suchen

 ThemaViews  AutorDatum
Sleep by DoEvents1.027frankEvb11.12.02 15:25
Re: Sleep by DoEvents733illuminator11.12.02 15:55
Re: Sleep by DoEvents701frankEvb12.12.02 08:41
Re: Sleep by DoEvents727Braindead12.12.02 13:34
Re: Sleep by DoEvents707frankEvb12.12.02 14:03
Re: Sleep by DoEvents994WarLocK191212.12.02 15:52

Sie sind nicht angemeldet!
Um auf diesen Beitrag zu antworten oder neue Beiträge schreiben zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.

Einloggen  |  Neu registrieren

Funktionen:  Zum Thema  |  GesamtübersichtSuchen 

nach obenzurück
 
   

Copyright ©2000-2025 vb@rchiv Dieter Otter
Alle Rechte vorbehalten.
Microsoft, Windows und Visual Basic sind entweder eingetragene Marken oder Marken der Microsoft Corporation in den USA und/oder anderen Ländern. Weitere auf dieser Homepage aufgeführten Produkt- und Firmennamen können geschützte Marken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

Diese Seiten wurden optimiert für eine Bildschirmauflösung von mind. 1280x1024 Pixel